Demografischer Druck
Auf einen Blick
Aufgrund der weiter steigenden Zahl älterer, pflegebedürftiger Menschen in Hessen muss der Beschäftigtenbestand an Pflegefachkräften sowohl in der Altenhilfe als auch in Akutkrankenhäusern in Zukunft erweitert werden.
Hessenweit ergibt sich für das Jahr 2040 im Beschäftigungssektor Altenhilfe, bezogen auf den Beschäftigtenbestand 2023, ein demografiebedingter Erweiterungsbedarf von 12.017 Pflegefachkräften in Vollzeit. Mehr Personal wird zukünftig vor allem im Rhein-Main-Gebiet benötigt. In der Stadt Frankfurt am Main und im Landkreis Groß-Gerau liegt der Erweiterungsbedarf bei über 70 Prozent. Darüber hinaus sind jedoch auch alle anderen Regionen des Bundeslandes von einem demografiebedingten Erweiterungsbedarf betroffen.
Auch die Akutkrankenhäuser sind mit einem demografiebedingten Erweiterungsbedarf konfrontiert. Dieser fällt allerdings mit 3.468 Pflegefachkräften bis zum Jahr 2040 deutlich geringer aus als in der Altenhilfe. Anders sieht es beim altersbedingten Ersatzbedarf aus: Bis 2040 werden mit 10.495 Pflegefachpersonen erhebliche Teile des Beschäftigtenbestandes altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden.
In den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen müssen bis 2040 insgesamt 9.496 Pflegefachkräfte altersbedingt ersetzt werden. Im regionalen Vergleich zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen, die vor allem mit den unterschiedlichen Altersstrukturen in den Belegschaften der Altenhilfeeinrichtungen erklärt werden können. Im Süden Hessens steigen die Personalbedarfe stärker als im Norden des Bundeslandes.
Insgesamt werden bis zum Jahr 2040 in den hessischen Krankenhäusern nahezu 14.000 Pflegefachkräfte in Vollzeitäquivalenten neu benötigt. In den Einrichtungen der Altenhilfe sind es mehr als 21.000 Vollzeitäquivalente, die benötigt werden, um Erweiterungs- und Ersatzbedarf zu decken.
Die Menschen in Deutschland werden kontinuierlich älter. Diese demografische Entwicklung führt in der Folge zu einem Anstieg der Zahl pflegebedürftiger Menschen und stellt die Gesellschaft vor die Herausforderung, den damit verbundenen wachsenden Pflegebedarf älterer Menschen durch eine notwendigerweise bedingte Zunahme von Pflegefachkräften sicherzustellen. Dies gilt sowohl für die langzeitpflegerische Versorgung als auch für die Versorgung im Krankenhaus. Neben der Analyse der aktuellen Situation ist deshalb ein Blick in die Zukunft sinnvoll, der Aufschluss über zukünftige Entwicklungen gibt. Der Hessische Pflegemonitor sieht daher in seiner Konzeption ein Modul für Prognosen vor, welches Entwicklungen bis zum Jahr 2040 vorausschätzt. Seit 2021 werden auch Prognosen für den Versorgungssektor der Akutkrankenhäuser gerechnet.
Vorausberechnet wird zum einen die Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen bzw. der Krankenhauspatienten/innen und – daraus auf der Basis der Fortschreibung aktueller Versorgungsquoten abgeleitet – die Zahl der benötigten Pflegefachkräfte in den Einrichtungen der Altenhilfe bzw. in Krankenhäusern errechnet (demografiebedingter Erweiterungsbedarf). Da die demografische Entwicklung jedoch nicht nur die Nachfrage nach Pflegekräften beeinflusst, sondern auch die Pflegenden selbst trifft, wird zum anderen vorausberechnet, wie viele der derzeit in den genannten Versorgungssektoren beschäftigten Pflegefachkräfte bis zum Jahr 2040 altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden werden. Um das derzeitige Versorgungsniveau zu halten, muss dieser sogenannte altersbedingte Ersatzbedarf ebenso gedeckt werden wie der demografiebedingte Erweiterungsbedarf.
Demografiebedingter Erweiterungsbedarf an Pflegefachkräften in der Altenhilfe
Im Jahr 2023 gab es hessenweit einen Beschäftigtenstand von insgesamt 21.572 Pflegefachkräften in den Einrichtungen der Altenhilfe (in Vollzeitäquivalenten). Aufgrund des demografiebedingten Erweiterungsbedarfs liegt der Fachkräftebedarf im Jahr 2030 bereits bei 26.710 Personen, in 2035 bei 29.374 und in 2040 bei 33.589 Fachkräften. Der aktuelle Beschäftigtenstand muss also wesentlich erweitert werden, wenn die pflegerische Versorgung auch in Zukunft konstant gehalten werden soll. Für ganz Hessen ergibt sich ein Erweiterungsbedarf an 5.138 Pflegefachkräften für 2030, 7.802 Pflegefachkräften für 2035 und 12.017 Pflegefachkräften für 2040. Gemessen am Beschäftigtenstand im Jahr 2023 entspricht dies einem Erweiterungsbedarf von 56 Prozent im Prognosezeitraum.
Die einzelnen Regionen Hessens weisen Unterschiede auf. Die Gebietskörperschaften mit dem relativ höchsten zukünftigen Erweiterungsbedarf im Jahr 2040 sind die Stadt Frankfurt am Main und der Landkreis Groß-Gerau. Hier muss der Beschäftigtenstand um 76 bzw. 71 Prozent erweitert werden. Den geringsten Erweiterungsbedarf weisen der Werra-Meißner-Kreis und der Landkreis Hersfeld-Rotenburg auf, aber auch dort muss der Beschäftigtenstand um immerhin 41 bzw. 42 Prozent erweitert werden.
Altersbedingter Ersatzbedarf an Pflegefachkräften in der Altenhilfe
In den kommenden Jahren wird ein beträchtlicher Teil der derzeit in ambulanten Pflegediensten und stationären Altenpflegeeinrichtungen beschäftigten Pflegefachkräfte altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Von den im Jahr 2023 tätigen 21.572 Pflegefachkräften (in Vollzeitäquivalenten) müssen 4.958 bis zum Jahr 2030, 7.163 bis zum Jahr 2035 und 9.496 bis zum Jahr 2040 ersetzt werden. Dies entspricht – bezogen auf den Beschäftigtenstand im Jahr 2023 – einem altersbedingten Ersatzbedarf von 44 Prozent im gesamten Prognosezeitraum.
Im regionalen Vergleich treten allerdings Unterschiede zutage, da sich die Altersstruktur der Beschäftigten recht stark unterscheidet. In einigen Regionen wird bereits kurzfristig ein recht hoher Anteil der Beschäftigten aus dem Beruf ausscheiden, in anderen Regionen wird dies erst mittel- oder langfristig der Fall sein. Langfristig fällt der Ersatzbedarf in Relation zum Beschäftigtenstand im Vogelsbergkreis und im Rheingau-Taunus-Kreis mit jeweils 49 Prozent am höchsten aus. Am niedrigsten liegt der relative Ersatzbedarf in den Landkreisen Gießen und Offenbach, wo im Prognosezeitraum 38 bzw. 39 Prozent derzeit noch tätigen Pflegefachkräfte in Rente gehen werden.
Zukünftiger Fachkräftebedarf in der Altenhilfe in Relation zum aktuellen Beschäftigtenstand
Addiert man demografiebedingten Erweiterungs- und altersbedingten Ersatzbedarf zusammen, zeigt sich, wie viele Pflegefachkräfte zukünftig in Hessen neu benötigt werden (zukünftiger Fachkräftebedarf). Um die pflegerische Versorgung auf dem derzeitigen Niveau zu halten, müssen Erweiterungs- und Ersatzbedarf gedeckt werden.
Hessenweit werden in den Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenhilfe bis zum Jahr 2035 insgesamt 14.965 Altenpfleger/innen, bis zum Jahr 2040 sogar 21.513 Pflegefachkräfte neu benötigt (in Vollzeitäquivalenten). Bezogen auf den derzeitigen Beschäftigtenstand (21.572 Fachkräfte) entspricht dies 69 bzw. 100 Prozent.
In allen Regionen Hessens werden zukünftig deutlich mehr Pflegefachkräfte als derzeit benötigt. Allerdings unterscheidet sich das Ausmaß, um das der Beschäftigtenstand erweitert werden muss, im regionalen Vergleich. Im bzw. an den Rändern des Rhein-Main-Gebiets (v.a. Stadt Frankfurt, Landkreis Groß-Gerau, Rheingau-Taunus-Kreis, Stadt Offenbach) sind demografiebedingter Erweiterungsbedarf und altersbedingter Ersatzbedarf in Relation zum aktuellen Beschäftigtenstand für die Berufsgruppe der Altenpfleger/innen besonders hoch (109 Prozent oder mehr). Im Kreis Hersfeld-Rotenburg werden die vergleichsweise geringsten Erweiterungen benötigt (83 Prozent).
Demografiebedingter Erweiterungsbedarf an Pflegefachkräften in hessischen Krankenhäusern
Der Bestand an Pflegefachkräften in den hessischen Krankenhäusern betrug im Basisjahr 2023 insgesamt 23.634 Vollzeitäquivalente. Schreibt man die Quote von Pflegefachkraft zu Patient/innen fort, ergeben sich für die Jahre 2030, 2035 und 2040 Bedarfe von insgesamt 25.380, 26.227 und 27.102 Vollzeitäquivalenten. Der Erweiterungsbedarf beträgt 1.746 Pflegefachkräfte für das Jahr 2030, 2.593 Fachkräfte für das Jahr 2035 sowie 3.468 Fachkräfte für das Jahr 2040. Gemessen am Beschäftigtenstand von 2023 entspricht dies langfristig einem Erweiterungsbedarf von 15 Prozent. Er liegt damit deutlich unter dem Erweiterungsbedarf in den Einrichtungen der Altenhilfe. Im regionalen Vergleich ist er im Versorgungsgebiet Frankfurt – Offenbach mit 21 Prozent höher als in den anderen Regionen des Bundeslandes.
Altersbedingter Ersatzbedarf an Pflegefachkräften in den Krankenhäusern
In den kommenden Jahren wird ein beträchtlicher Teil der derzeit in hessischen Krankenhäusern beschäftigten Pflegefachkräfte altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Der altersbedingte Ersatzbedarf liegt höher als der demografiebedingte Erweiterungsbedarf. Von den derzeit beschäftigten 23.634 Pflegefachkräften (in Vollzeitäquivalenten) müssen 5.557 bis zum Jahr 2030, 8.076 bis zum Jahr 2035 und 10.495 bis zum Jahr 2040 ersetzt werden. Der altersbedingte Ersatzbedarf im Prognosezeitraum liegt bei 44 Prozent.
Im regionalen Vergleich liegt der Ersatzbedarf in den Versorgungsgebieten Frankfurt-Offenbach und Wiesbaden-Limburg mit jeweils 42 Prozent am niedrigsten. Der höchste Ersatzbedarf zeigt sich im Versorgungsgebiet Fulda – Bad Hersfeld, wo 49 Prozent der Pflegefachkräfte bis zum Jahr 2040 altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden dürften.
Zukünftiger Fachkräftebedarf in Krankenhäusern in Relation zum aktuellen Beschäftigtenstand
Addiert man demografiebedingten Erweiterungs- und altersbedingten Ersatzbedarf zusammen, zeigt sich, wie viele Pflegefachkräfte zukünftig in hessischen Krankenhäusern neu benötigt werden (zukünftiger Fachkräftebedarf). Um die Patientenversorgung auf dem derzeitigen Niveau zu halten, müssen sowohl Erweiterungs- als auch Ersatzbedarf gedeckt werden.
Hessenweit werden in den Kliniken bis zum Jahr 2035 insgesamt 10.669 Pflegefachkräfte, bis zum Jahr 2040 sogar 13.963 Pflegefachkräfte neu benötigt (in Vollzeitäquivalenten). Bezogen auf den derzeitigen Beschäftigtenstand (23.634 Fachkräfte) entspricht dies 45 bzw. 59 Prozent. Auch wenn der zukünftige Bedarf etwas niedriger liegt als in der Altenhilfe (ca. 21.500 Vollzeitäquivalente), sind auch in den Kliniken erhebliche Anstrengungen zur Fachkräftesicherung notwendig.
Der steigende Pflegefachkräftebedarf betrifft zudem alle Regionen des Bundeslandes. Der zukünftige Bedarf an Pflegefachkräften im Jahr 2040 variiert in Relation zum Beschäftigtenbestand im Basisjahr 2023 zwischen minimal 54 Prozent im Versorgungsgebiet Kassel und maximal 65 Prozent im Versorgungsgebiet Darmstadt.
Methodisches Vorgehen
Die Vorausschätzungen sowohl des Erweiterungsbedarfs als auch des altersbedingten Ersatzbedarfs basieren auf verschiedenen Annahmen. Betrachtet werden die Jahre 2030, 2035 und 2040, als Bezugsjahr dient das Jahr 2023. Die Prognose des Fachkräftebedarfs bezieht sich auf Pflegefachkräfte. Die zukünftigen Bedarfe werden jeweils für die Versorgungssektoren „Altenhilfe“ (ambulanten Dienste und stationäre Einrichtungen) und „Krankenhaus“ und getrennt für die beiden Berufsgruppen ausgewiesen. Alle Angaben sind Vollzeitäquivalente.
Basis der Vorausschätzung des demografiebedingten Erweiterungsbedarfs bilden die Bevölkerungsvorausschätzungen der HessenAgentur (Stand 2021, Zahlen auf 100 gerundet). Die anhand der offiziellen Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes ermittelten tatsächlichen Pflegequoten des Jahres 2023 für die Altersstufen ab 60 Jahren[i] sowie die aus der Krankenhausstatistik ermittelten Entlassungen aus Krankenhäusern nach Altersstufen im Jahr 2023 werden auf die vorausgeschätzte Bevölkerung übertragen, um die Anzahl der zukünftigen Pflegebedürftigen bzw. Krankenhauspatienten/innen für die Jahre 2030, 2035 und 2040 zu schätzen. Ebenfalls aus der Pflegestatistik und der Krankenhausstatistik 2023 lässt sich der ‚Personalschlüssel’ ermitteln, d.h. die Anzahl der Pflegebedürftigen bzw. Patienten/innen, die rechnerisch pro Pflegefachkraft versorgt werden. Diese Quote wiederum wird auf die für die Jahre 2030, 2035 und 2040 vorausberechneten Pflegebedürftigen bzw. Krankenhauspatienten/innen übertragen, um die Anzahl der benötigten Fachkräfte für die zukünftigen Jahre zu ermitteln. Annahme ist, dass die Quote der Pflegebedürftigen/Patienten/innen pro Pflegefachkraft für die Zukunft konstant bleibt.
Neben dem demografiebedingten Erweiterungsbedarf wird bei den Vorausschätzungen im Hessischen Pflegemonitor auch der altersbedingte Ersatzbedarf in den Einrichtungen der Altenhilfe und den Akutkrankenhäusern ermittelt. Es wird errechnet, wie viele der derzeit beschäftigten Pflegefachkräfte altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden werden. Damit der Beschäftigtenstand bis zum Jahr 2040 zumindest auf dem aktuellen Niveau bleiben kann, müssen diese altersbedingt ausscheidenden Fachkräfte ersetzt werden.
Datengrundlage bilden Altersstrukturdaten aus der Pflegestatistik und der Krankenhausstatistik. Als durchschnittliches Alter für den Renteneintritt wurde – wie in den vorherigen Wellen des Pflegemonitors – 62 Jahre angenommen. Mit dieser Annahme ließ sich in der Folge errechnen, wie viele der derzeit noch tätigen Fachkräfte bis zu den Jahren 2030, 2035 und 2040 rein rechnerisch altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden werden.
[i] Anteil der Frauen und Männer ab 60 Jahre, die pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind und die ambulant oder stationär versorgt werden.
Ergebnisse in tabellarischer Form
| 5.1.1 | Demografiebedingter Erweiterungsbedarf |
| 5.1.2 | Altersbedingter Ersatzbedarf |
| 5.1.3 | Zukünftiger Bedarf in Relation zum aktuellen Beschäftigtenstand |
| 5.2.1 | Demografiebedingter Erweiterungsbedarf |
| 5.2.2 | Altersbedingter Ersatzbedarf |
| 5.2.3 | Zukünftiger Bedarf in Relation zum aktuellen Beschäftigtenstand |