Auf einen Blick:
Aufgrund der weiter steigenden Zahl älterer, pflegebedürftiger Menschen in Hessen muss der Beschäftigtenbestand an Pflegefachkräften sowohl in der Altenhilfe als auch in Akutkrankenhäusern in Zukunft erweitert werden.Hessenweit ergibt sich für das Jahr 2040 im Beschäftigungssektor Altenhilfe, bezogen auf den Beschäftigtenbestand 2019, ein demografiebedingter Erweiterungsbedarf von 9.072 Altenpflegern/innen und 4.196 Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen in Vollzeit. Mehr Altenpfleger/innen sowie Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen, die in der Altenpflege tätig sind, werden zukünftig vor allem im Rhein-Main-Gebiet benötigt. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg, in der Stadt Frankfurt am Main, im Landkreis Groß-Gerau und im Landkreis Offenbach liegt der Erweiterungsbedarf bei über 70 Prozent. Darüber hinaus sind jedoch auch alle anderen Regionen des Bundeslandes von einem demografiebedingten Erweiterungsbedarf betroffen.
Auch die Akutkrankenhäuser sind mit einem demografiebedingten Erweiterungsbedarf konfrontiert. Dieser fällt allerdings mit 2.985 Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen in Vollzeit und 129 Altenpfleger/innen bis zum Jahr 2040 deutlich geringer aus als in der Altenhilfe. Anders sieht es beim altersbedingten Ersatzbedarf aus: Bis 2040 werden mit 14.377 Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen und 473 Altenpfleger/innen erhebliche Teile des Beschäftigtenbestandes altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden.
In den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen müssen bis 2040 insgesamt 7.117 Altenpfleger/innen und 4.441 Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen altersbedingt ersetzt werden. Im regionalen Vergleich zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen, die vor allem mit den unterschiedlichen Altersstrukturen in den Belegschaften der Altenhilfeeinrichtungen erklärt werden können. Im Süden Hessens steigen die Personalbedarfe stärker als im Norden des Bundeslandes.
Insgesamt werden bis zum Jahr 2040 in den hessischen Krankenhäusern gut 18.000 Pflegefachkräfte in Vollzeitäquivalenten neu benötigt. In den Einrichtungen der Altenhilfe sind es knapp 23.000 Vollzeitäquivalente, die benötigt werden, um Erweiterungs- und Ersatzbedarf zu decken.
Die Menschen in Deutschland werden kontinuierlich älter. Diese demografische Entwicklung führt in der Folge zu einem Anstieg pflegebedürftiger Menschen und stellt die Gesellschaft vor die Herausforderung, den damit verbundenen wachsenden Pflegebedarf älterer Menschen durch eine notwendigerweise bedingte Zunahme von Pflegefachkräften sicherzustellen. Dies gilt sowohl für die langzeitpflegerische Versorgung als auch für die Versorgung im Krankenhaus. Neben der Analyse der aktuellen Situation ist deshalb ein Blick in die Zukunft sinnvoll, der Aufschluss über zukünftige Entwicklungen gibt. Der Hessische Pflegemonitor sieht daher in seiner Konzeption ein Modul für Prognosen vor, welches Entwicklungen bis zum Jahr 2040 vorausschätzt. Seit 2021 werden auch Prognosen für den Versorgungssektor der Akutkrankenhäuser gerechnet.
Vorausberechnet wird zum einen die Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen bzw. der Krankenhauspatienten/innen und – daraus auf der Basis der Fortschreibung aktueller Versorgungsquoten abgeleitet – die Zahl der benötigten Pflegefachkräfte in den Einrichtungen der Altenhilfe bzw. in Krankenhäusern errechnet (demografiebedingter Erweiterungsbedarf). Da die demografische Entwicklung jedoch nicht nur die Nachfrage nach Pflegekräften beeinflusst, sondern auch die Pflegenden selbst trifft, wird zum anderen vorausberechnet, wie viele der derzeit in den genannten Versorgungssektoren beschäftigten Pflegefachkräfte bis zum Jahr 2040 altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden werden. Um das derzeitige Versorgungsniveau zu halten, muss dieser sogenannte altersbedingte Ersatzbedarf ebenso gedeckt werden wie der demografiebedingte Erweiterungsbedarf.
1. Methodisches Vorgehen
Die Vorausschätzungen sowohl des Erweiterungsbedarfs als auch des altersbedingten Ersatzbedarfs basieren auf verschiedenen Annahmen. Betrachtet werden die Jahre 2030, 2035 und 2040, als Bezugsjahr dient das Jahr 2021. Die Prognose des Fachkräftebedarfs bezieht sich auf die Berufsgruppen Altenpfleger/innen und Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen. Die zukünftigen Bedarfe werden jeweils für die Versorgungssektoren „Altenhilfe“ (ambulanten Dienste und stationäre Einrichtungen) und „Krankenhaus“ und getrennt für die beiden Berufsgruppen ausgewiesen. Alle Angaben sind Vollzeitäquivalente.
Basis der Vorausschätzung des demografiebedingten Erweiterungsbedarfs bilden die Bevölkerungsvorausschätzungen der HessenAgentur (Stand 2021, Zahlen auf 100 gerundet). Die anhand der offiziellen Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes ermittelten tatsächlichen Pflegequoten des Jahres 2021 für die Altersstufen ab 60 Jahren1 sowie die aus der Krankenhausstatistik ermittelten Entlassungen aus Krankenhäusern nach Altersstufen im Jahr 2021 werden auf die vorausgeschätzte Bevölkerung übertragen, um die Anzahl der zukünftigen Pflegebedürftigen bzw. Krankenhauspatienten/innen für die Jahre 2030, 2035 und 2040 zu schätzen. Ebenfalls aus der Pflegestatistik und der Krankenhausstatistik 2021 lässt sich der ‚Personalschlüssel’ ermitteln, d.h. die Anzahl der Pflegebedürftigen bzw. Patienten/innen, die rechnerisch pro Altenpfleger/in bzw. Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/in versorgt werden. Diese Quote pro Pflegefachkraft wiederum wird auf die für die Jahre 2030, 2035 und 2040 vorausberechneten Pflegebedürftigen bzw. Krankenhauspatienten/innen übertragen, um die Anzahl der benötigten Altenpfleger/innen und Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen für die zukünftigen Jahre zu ermitteln. Annahme ist, dass die Quote der Pflegebedürftigen/Patienten/innen pro Pflegefachkraft für die Zukunft konstant bleibt. Ferner wird davon ausgegangen, dass sich das Verhältnis zwischen Altenpfleger/innen und Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen aus dem Jahr 2021 in der Zukunft nicht verändern wird.2
Neben dem demografiebedingten Erweiterungsbedarf wird bei den Vorausschätzungen im Hessischen Pflegemonitor auch der altersbedingte Ersatzbedarf in den Einrichtungen der Altenhilfe und den Akutkrankenhäusern ermittelt. Es wird errechnet, wie viele der derzeit beschäftigten Altenpfleger/innen und Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden werden. Damit der Beschäftigtenstand bis zum Jahr 2040 zumindest auf dem aktuellen Niveau bleiben kann, müssen diese altersbedingt ausscheidenden Fachkräfte ersetzt werden.
Datengrundlage bilden Altersstrukturdaten aus der Pflegestatistik und der Krankenhausstatistik. Als durchschnittliches Alter für den Renteneintritt wurde – wie in den vorherigen Wellen des Pflegemonitors – 62 Jahre angenommen. Mit dieser Annahme ließ sich in der Folge errechnen, wie viele der derzeit noch tätigen Altenpfleger/innen und (Kinder-)Krankenpfleger/innen bis zu den Jahren 2030, 2035 und 2040 rein rechnerisch altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden werden.
2. Demografiebedingter Erweiterungsbedarf an Pflegefachkräften in der Altenhilfe
Im Jahr 2021 gab es hessenweit einen Beschäftigtenstand von insgesamt 14.787 Altenpfleger/innen in den Einrichtungen der Altenhilfe (in Vollzeitäquivalenten). Aufgrund des demografiebedingten Erweiterungsbedarfs liegt der Fachkräftebedarf im Jahr 2030 bereits bei 18.166 Personen, in 2035 bei 19.953 und in 2040 bei 22.758 Altenpfleger/innen. Der aktuelle Beschäftigtenstand muss also wesentlich erweitert werden, wenn die pflegerische Versorgung auch in Zukunft konstant gehalten werden soll. Für ganz Hessen ergibt sich ein Erweiterungsbedarf an 3.379 Altenpfleger/innen für 2030, 5.166 Altenpfleger/innen für 2035 und 7.971 Altenpfleger/innen für 2040. Gemessen am Beschäftigtenstand im Jahr 2021 entspricht dies einem Erweiterungsbedarf von 55 Prozent im Prognosezeitraum.
Die einzelnen Regionen Hessens weisen Unterschiede auf. Die Gebietskörperschaften mit dem relativ höchsten zukünftigen Erweiterungsbedarf im Jahr 2040 sind die Stadt Frankfurt am Main und der Landkreis Darmstadt-Dieburg. Hier muss der Beschäftigtenstand um 71 bzw. 68 Prozent erweitert werden. Den geringsten Erweiterungsbedarf weist der Werra-Meißner-Kreis auf, aber auch dort muss der Beschäftigtenstand um immerhin 37 Prozent erweitert werden.
Der Bestand an Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen in der Altenhilfe betrug im Jahr 2021 6.984 Vollzeitäquivalente. Schreibt man die Quote von Pflegefachkraft zu Pflegebedürftigen fort, ergeben sich für die Jahre 2030, 2035 und 2040 Bedarfe von insgesamt 8.666, 9.550 und 10.894 Vollzeitäquivalenten. Der Erweiterungsbedarf beträgt 1.682 Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen für das Jahr 2030, 2.566 Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen für das Jahr 2035 sowie 3.910 Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen für das Jahr 2040. Gemessen am Beschäftigtenstand von 2021 entspricht dies einem Erweiterungsbedarf von 56 Prozent.
Im regionalen Vergleich ergeben sich dieselben Unterschiede wie für die Altenpfleger/innen: Besonders hohe relative Erweiterungsbedarfe betreffen die Stadt Frankfurt mit 71 Prozent sowie den Landkreis Darmstadt-Dieburg mit 68 Prozent. Verhältnismäßig niedrig liegt der Erweiterungsbedarf im Werra-Meißner-Kreis.
3. Altersbedingter Ersatzbedarf an Pflegefachkräften in der Altenhilfe
In den kommenden Jahren wird ein beträchtlicher Teil der derzeit in ambulanten Pflegediensten und stationären Altenpflegeeinrichtungen beschäftigten Pflegefachkräfte altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Von den im Jahr 2021 tätigen 14.787 Altenpfleger/innen (in Vollzeitäquivalenten) müssen 3.929 bis zum Jahr 2030, 5.530 bis zum Jahr 2035 und 7.235 bis zum Jahr 2040 ersetzt werden. Dies entspricht – bezogen auf den Beschäftigtenstand im Jahr 2021 – einem altersbedingten Ersatzbedarf von 49 Prozent im gesamten Prognosezeitraum.
Im regionalen Vergleich treten allerdings Unterschiede zutage, da sich die Altersstruktur der Beschäftigten recht stark unterscheidet. In einigen Regionen wird bereits kurzfristig ein recht hoher Anteil der Beschäftigten aus dem Beruf ausscheiden, in anderen Regionen wird dies erst mittel- oder langfristig der Fall sein. Langfristig fällt der Ersatzbedarf in Relation zum Beschäftigtenstand im Vogelsbergkreis mit 63 Prozent und im Landkreis Waldeck-Frankenberg mit 59 Prozent am höchsten aus. Am niedrigsten liegt der relative Ersatzbedarf im Landkreis Groß-Gerau und im Lahn-Dill-Kreis, wo im Prognosezeitraum etwa 4 von 10 derzeit noch tätigen Altenpfleger/innen in Rente gehen werden.
Die Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen in ambulanten Diensten und stationären Altenpflegeeinrichtungen sind im Durchschnitt älter als die Altenpfleger/innen, der altersbedingte Ersatzbedarf liegt höher. Von den derzeit beschäftigten 6.984 Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen müssen 2.404 bis zum Jahr 2030, 3.280 bis zum Jahr 2035 und 4.084 bis zum Jahr 2040 ersetzt werden. Der altersbedingte Ersatzbedarf im Prognosezeitraum liegt bei 58 Prozent.
Im Vergleich der Landkreise und kreisfreien Städte ergeben sich auch für die Berufsgruppe der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen Unterschiede. In einigen Regionen geht schon bis 2030 ein größerer Teil der Beschäftigten in Rente, in anderen erst in den Folgejahren. Darüber hinaus unterscheiden sich die Gebietskörperschaften hinsichtlich der Höhe des altersbedingten Ersatzbedarfes in Relation zum derzeitigen Beschäftigtenstand: Im Landkreis Groß-Gerau wird – anders als bei den Altenpfleger/innen – bis 2040 die deutliche Mehrheit der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen in Rente gehen. Der Ersatzbedarf liegt hier bei 72 Prozent. An zweiter und dritter Stelle folgen der Landkreis Darmstadt-Dieburg (66 Prozent) und der Lahn-Dill-Kreis (65 Prozent). Im Landkreis Fulda und im Werra-Meißner-Kreis fällt der altersbedingte Ersatzbedarf mit jeweils 43 Prozent vergleichsweise gering aus.
4. Zukünftiger Fachkräftebedarf in der Altenhilfe in Relation zum aktuellen Beschäftigtenstand
Addiert man demografiebedingten Erweiterungs- und altersbedingten Ersatzbedarf zusammen, zeigt sich, wie viele Pflegefachkräfte zukünftig in Hessen neu benötigt werden (zukünftiger Fachkräftebedarf). Um die pflegerische Versorgung auf dem derzeitigen Niveau zu halten, müssen Erweiterungs- und Ersatzbedarf gedeckt werden.
Hessenweit werden in den Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenhilfe bis zum Jahr 2035 insgesamt 10.696 Altenpfleger/innen, bis zum Jahr 2040 sogar 15.206 Altenpfleger/innen neu benötigt (in Vollzeitäquivalenten). Bezogen auf den derzeitigen Beschäftigtenstand (14.787 Fachkräfte) entspricht dies 71 bzw. 103 Prozent. Um den zukünftigen Bedarf an Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen in der Altenhilfe zu decken, ist eine Erweiterung um 5.846 Vollzeitäquivalente bis 2035 und 7.994 bis 2040 notwendig. Bezogen auf den derzeitigen Beschäftigtenstand (6.984 Fachkräfte) entspricht dies 84 Prozent bzw. 114 Prozent. Dies bedeutet, dass der zukünftige Fachkräftebedarf für beide Berufsgruppen langfristig höher liegt als der derzeitige Beschäftigtenstand.
Insgesamt werden in der Altenhilfe (ambulante Dienste und stationäre Pflegeeinrichtungen) bis zum Jahr 2040 mehr als 23.000 Pflegefachkräfte in Vollzeitäquivalenten neu benötigt.
In allen Regionen Hessens werden zukünftig deutlich mehr Pflegefachkräfte als derzeit benötigt. Allerdings unterscheidet sich das Ausmaß, um das der Beschäftigtenstand erweitert werden muss, im regionalen Vergleich. Im bzw. an den Rändern des Rhein-Main-Gebiets (v.a. Stadt Frankfurt, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis) sind demografiebedingter Erweiterungsbedarf und altersbedingter Ersatzbedarf in Relation zum aktuellen Beschäftigtenstand für die Berufsgruppe der Altenpfleger/innen besonders hoch (110 Prozent oder mehr). Im Werra-Meißner-Kreis werden die geringsten Erweiterungen benötigt (88 Prozent).
Auch der Bedarf an Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen steigt im Prognosezeitraum am stärksten in den Landkreisen des Rhein-Main-Gebiets im Süden des Bundeslandes. Mit 133 Prozent bzw. 128 Prozent ist der zukünftige Bedarf im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Stadt Frankfurt am Main am größten. Niedriger liegt er in den ländlichen Regionen Ost- und Nordhessens mit dem niedrigsten Wert im Werra-Meißner-Kreis (80 Prozent).
5. Demografiebedingter Erweiterungsbedarf an Pflegefachkräften in hessischen Krankenhäusern
Der Bestand an Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen in den hessischen Krankenhäusern betrug im Basisjahr 2021 21.820 Vollzeitäquivalente. Schreibt man die Quote von Pflegefachkraft zu Patienten/innen fort, ergeben sich für die Jahre 2030, 2035 und 2040 Bedarfe von insgesamt 23.268, 23.985 und 24.714 Vollzeitäquivalenten. Der Erweiterungsbedarf beträgt 1.448 Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen für das Jahr 2030, 2.165 Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen für das Jahr 2035 sowie 2.894 Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen für das Jahr 2040. Gemessen am Beschäftigtenstand von 2021 entspricht dies einem Erweiterungsbedarf von 13 Prozent. Er liegt damit deutlich unter dem Erweiterungsbedarf in den Einrichtungen der Altenhilfe. Im regionalen Vergleich ist er im Versorgungsgebiet Frankfurt – Offenbach mit 19 Prozent höher als in den anderen Regionen des Bundeslandes.
Die Berufsgruppe der Altenpfleger/innen bildete mit 1.170 Beschäftigten im Jahr 2021 (in Vollzeitäquivalenten) einen wesentlich kleineren Teil des Beschäftigtenstandes in den Krankenhäusern. Aufgrund des demografiebedingten Erweiterungsbedarfs liegt der Fachkräftebedarf im Jahr 2030 bereits bei 1.248 Personen, in 2035 bei 1.286 und in 2040 bei 1.326 Altenpfleger/innen. Für ganz Hessen ergibt sich ein Erweiterungsbedarf an 78 Altenpfleger/innen für 2030, 116 Altenpfleger/innen für 2035 und 156 Altenpfleger/innen für 2040. Gemessen am Beschäftigtenstand im Jahr 2021 entspricht dies einem Erweiterungsbedarf von 13 Prozent im Prognosezeitraum. Wie bei den Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen fällt er im Versorgungsgebiet Frankfurt – Offenbach mit 19 Prozent am höchsten aus.
6. Altersbedingter Ersatzbedarf an Pflegefachkräften in den Krankenhäusern
In den kommenden Jahren wird ein beträchtlicher Teil der derzeit in hessischen Krankenhäusern beschäftigten Pflegefachkräfte altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Wie in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sind auch die in Krankenhäusern beschäftigten Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen im Durchschnitt älter als die dort tätigen Altenpfleger/innen. Von den derzeit beschäftigten 21.820 Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen (in Vollzeitäquivalenten) müssen 6.373 bis zum Jahr 2030, 8.899 bis zum Jahr 2035 und 11.211 bis zum Jahr 2040 ersetzt werden. Der altersbedingte Ersatzbedarf im Prognosezeitraum liegt bei 51 Prozent.
Im regionalen Vergleich liegt der Ersatzbedarf im Versorgungsgebiet Frankfurt – Offenbach mit 49 Prozent am niedrigsten. Der höchste Ersatzbedarf zeigt sich in den Versorgungsgebieten Fulda – Bad Hersfeld und Darmstadt, wo 55 Prozent der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen bis zum Jahr 2040 altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden dürften.
Von den im Jahr 2021 tätigen 1.170 Altenpfleger/innen müssen 250 bis zum Jahr 2030, 384 bis zum Jahr 2035 und 525 bis zum Jahr 2040 ersetzt werden. Dies entspricht – bezogen auf den Beschäftigtenstand im Jahr 2021 – einem altersbedingten Ersatzbedarf von 45 Prozent im gesamten Prognosezeitraum.
Anders als bei den Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen fällt der Ersatzbedarf in den Versorgungsgebieten Fulda – Bad Hersfeld und Darmstadt und auch im Versorgungsgebiet Gießen – Marburg unterdurchschnittlich hoch aus. Am höchsten liegt der alterstbedingte Ersatzbedarf für Altenpfleger/innen mit 52 Prozent im Versorgungsgebiet Kassel.
7. Zukünftiger Fachkräftebedarf in Krankenhäusern in Relation zum aktuellen Beschäftigtenstand
Addiert man demografiebedingten Erweiterungs- und altersbedingten Ersatzbedarf zusammen, zeigt sich, wie viele Pflegefachkräfte zukünftig in hessischen Krankenhäusern neu benötigt werden (zukünftiger Fachkräftebedarf). Um die Patientenversorgung auf dem derzeitigen Niveau zu halten, müssen sowohl Erweiterungs- als auch Ersatzbedarf gedeckt werden.
Hessenweit werden in den Kliniken bis zum Jahr 2035 insgesamt 11.064 Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen, bis zum Jahr 2040 sogar 14.105 Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen neu benötigt (in Vollzeitäquivalenten). Bezogen auf den derzeitigen Beschäftigtenstand (21.820 Fachkräfte) entspricht dies 51 bzw. 65 Prozent. Hinzu kommen notwendige Erweiterungen um 500 Altenpfleger/innen bis 2035 und 681 Altenpfleger/innen bis 2040. Bezogen auf den derzeitigen Beschäftigtenstand (1.170 Vollzeitäquivalente) entspricht dies 43 Prozent bzw. 58 Prozent.
Insgesamt werden damit bis zum Jahr 2040 in den hessischen Krankenhäusern knapp 15.000 Pflegefachkräfte in Vollzeitäquivalenten neu benötigt. Auch wenn der zukünftige Bedarf etwas niedriger liegt als in der Altenhilfe (ca. 23.000 Vollzeitäquivalente), sind auch in den Kliniken erhebliche Anstrengungen zur Fachkräftesicherung notwendig.
Der steigende Pflegefachkräftebedarf betrifft zudem alle Regionen des Bundeslandes. Der zukünftige Bedarf an Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen im Jahr 2040 variiert in Relation zum Beschäftigtenbestand Basisjahr 2021 zwischen minimal 58 Prozent im Versorgungsgebiet Kassel und maximal 71 Prozent im Versorgungsgebiet Darmstadt. Der zukünftige Bedarf an Altenpfleger/innen liegt im Versorgungsgebiet Frankfurt – Offenbach am höchsten.