Zur Beschreibung des Beschäftigtenbestands und der Arbeitsmarktsituation in der Pflege werden Daten aus verschiedenen Quellen miteinander verknüpft. Dazu erfolgt ein Rückgriff auf Datenbestände aus der Krankenhaus-, Pflege-, Absolventen-, Schul-, Arbeitslosen- und Anerkennungsstatistik. Diese Daten werden einer sekundär-analytischen Aufbereitung unterzogen. Zum Füllen noch bestehender Datenlücken werden Primärdaten über die Befragung von Leistungserbringern, Bildungseinrichtungen sowie von Experten/innen gewonnen. Dabei ist der Hessische Pflegemonitor als ein kontinuierliches Arbeitsmarktinformationssystem konzipiert, welches regelmäßig Aktualisierungen der hessischen Arbeitsmarktdaten vornimmt und die Abbildung von zeitlichen Arbeitsmarktverläufen erlaubt. Nach der Piloterhebung im Jahr 2007 wurden daher die oben beschriebenen Analyseschritte im zweijährigen Turnus wiederholt, so dass im Frühjahr und Sommer 2023 die neunte Welle (achte Wiederholungsbefragung) durchgeführt werden konnte. Trotz der hohen Belastungen der Kliniken und Pflegeeinrichtungen ist es wieder gelungen, eine sehr gute Datenqualität zu gewährleisten. Die Daten werden auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte erhoben. Damit eignet sich der Hessische Pflegemonitor als Planungsgrundlage für Politik, Verwaltung oder Verbände, denn Entwicklungen im zeitlichen Verlauf werden wissenschaftlich fundiert und zuverlässig erkennbar.
1. Daten zur Beschreibung des Beschäftigtenbestands
In der Krankenhausstatistik wird die Zahl der in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken beschäftigten Pflegekräfte erfasst, in der Pflegestatistik die Pflegekräfte, die in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind. Die Daten beider Statistiken werden als Vollerhebungen gewonnen, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Beschäftigtenbestand der Pflegekräfte in allen Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erfasst wird. Die aktuellen Daten, die in beiden Statistiken vorliegen, beziehen sich auf das Jahr 2019. Um Entwicklungen einschätzen zu können, wurden zudem Daten aller davorliegenden Erhebungszeitpunkte (2003, 2005, 2007, 2009, 2011, 2013, 2015, 2017) genutzt. Alle Informationen können nach Regionen differenziert ausgewertet werden, was eine Identifizierung regionalspezifischer Beschäftigungspotentiale in der Pflege ermöglicht. Um den Datenschutz zu gewährleisten, bilden die Versorgungsgebiete des Hessischen Krankenhausgesetzes die kleinste regionale Einheit für die Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken. Aufgrund größerer Fallzahlen bei ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen kann – unter Einhaltung des Datenschutzes – eine feinere regionale Differenzierung vorgenommen werden. Die entsprechenden Daten liegen auf der Ebene von Kreisen und kreisfreien Städten vor. Die Daten bezüglich der Lehrkräftesituation liegen zur Wahrung des Datenschutzes auf Ebene der drei hessischen Regierungsbezirke vor.
2. Konzeptioneller Ansatz, Methoden und Daten zur Beschreibung der Arbeitsmarktsituation von Pflegekräften in Hessen
Die Beschreibung der Arbeitsmarktsituation basiert konzeptionell auf einem so genannten Matching-Ansatz, wie dieser in der Arbeitsmarktforschung häufig angewandt wird. Dabei wird die Nachfrage nach Pflegekräften dem verfügbaren Angebot gegenübergestellt, um auf diese Weise zu analysieren, ob eine Match- oder eine Mismatch-Situation vorliegt. Während bei einer Match-Situation das Angebot ausreichend ist, um die Nachfrage zu bedienen, decken sich die beiden Größen bei einem Mismatch nicht. Entweder ergibt sich ein Angebotsüberhang oder ein Mangel.
Die methodische Vorgehensweise ist dadurch bestimmt, dass verschiedene Datenbestände zur Beschreibung von Angebot und Nachfrage inhaltlich und damit auch rechnerisch miteinander verknüpft werden. Während das Angebot aus Absolventen/innen von Aus-, Weiterbildung und Studium sowie aus vermittelbaren arbeitslosen Pflegekräften besteht1, wird die Nachfrage als die Zahl der für offene, zu besetzende Stellen gesuchten Pflegekräfte definiert.
Um die Zahl an Pflegekräften angebots- und nachfrageseitig analysieren zu können, bedarf es einer einheitlichen Merkmalsstruktur. Die Systematik der Berufe und Qualifikationsstufen eignet sich als eine solche Struktur.2
Qualifikations-stufen | Altenpflegeberufe | Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegeberufe |
5. | staatlich geprüfte/r Altenpfleger/in mit pflegebezogenem Studienabschluss | staatlich geprüfte/r Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/in mit pflegebezogenem Studienabschluss |
4. | staatlich geprüfte/r Altenpfleger/in mit staatlich anerkanntem Weiterbildungsabschluss | staatlich geprüfte/r Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/in mit staatlich anerkanntem Weiterbildungsabschluss |
3. | staatlich geprüfte/r Altenpfleger/in | staatlich geprüfte/r Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/in |
2. | staatlich geprüfte/r Altenpflegehelfer/in | staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in |
1. | Pflegehilfskraft | Pflegehilfskraft |
Sowohl Pflegekräfteangebot als auch -nachfrage sind im jahreszeitlichen Verlauf starken Schwankungen unterworfen. Deshalb eignen sich Stichtagsdaten nicht zur Abbildung. Dort bleibt es regelrecht dem Zufall überlassen, ob gerade Situationen der Zu- bzw. Abnahme oder des Durchschnitts erfasst werden. Aus diesem Grund werden Daten eines vollen Kalenderjahres berücksichtigt, um auf diese Weise saisonale Abweichungen zu bereinigen.
Die Messung von Angebot und Nachfrage erfolgt zu Bruttowerten. Nachfrageseitig umfasst die Bruttogröße die Zahl aller Pflegekräfte, die in einem Kalenderjahr von Leistungserbringern nachgefragt werden. Diesem Wert wird die angebotsseitige Bruttogröße gegenübergestellt, die sich aus der Zahl aller Absolventen/innen eines Jahres zusammensetzt. Hinzu kommen die im Verlauf eines Kalenderjahres arbeitslos gewordenen Pflegekräfte.
Die Bruttogrößen der Nachfrage- und der Angebotsseite werden über verschiedene Datenbestände abgebildet. Die meisten Datenbestände müssen als Primärdaten gewonnen werden. Die folgende Tabelle ermöglicht einen Überblick hierüber.
Zuordnung zu Angebot und Nachfrage | Datenbestand | Quelle |
Nachfrage | Zahl der gesuchten Pflegekräfte bei allen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken in einem Kalenderjahr | Primärdaten – durch Befragung aller Leistungserbringer |
Angebot | Zahl der Absolventen/innen von Alten- und Krankenpflegeschulen in einem Kalenderjahr | Sekundärdaten – aus den Statistiken des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege |
Zahl der Absolventen/innen mit staatlich anerkannten Weiterbildungsabschlüssen in einem Kalenderjahr | Sekundärdaten – aus den Statistiken des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege | |
Zahl der Absolventen/innen pflegebezogener Studiengänge eines Kalenderjahres | Primärdaten – durch Befragung aller einschlägigen Hochschulen | |
Zahl der vermittelbaren arbeitslosen Pflegekräfte eines Kalenderjahres | Sekundärdaten – aus der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit |
Um eine möglichst aktuelle Beschreibung des hessischen Pflegearbeitsmarktes zu erhalten, werden Daten des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres (2022) herangezogen. Die Primärdaten wurden ab Februar 2023 über eine elektronische Befragung aller Leistungserbringer, aller Pflegeschulen, aller überbetrieblichen Weiterbildungsstätten und aller einschlägigen Hochschulen in Hessen gewonnen. Die Rückläufe lagen bei den Einrichtungen der Leistungserbringer zwischen 53 und 60 Prozent.3 Zudem waren die gewonnenen Daten repräsentativ bezüglich ihrer Verteilung auf die Versorgungsbereiche, Regionen4 und Einrichtungsgrößen. Sie replizierten dadurch die Strukturen der Grundgesamtheit sehr gut. Vor diesem Hintergrund wurde eine Hochrechnung auf alle Einrichtungen der Leistungserbringer in Hessen vorgenommen. Diese Daten zeichnen sich durch eine hohe Datenqualität aus und spiegeln mit großer Wahrscheinlichkeit die tatsächliche Pflegekräftenachfrage im Jahr 2022 wieder. Die Absolventendaten der Pflegeschulen und der überbetrieblichen Weiterbildungsstätten lagen zu 100 Prozent, von den sechs einschlägigen Hochschulen haben fünf an der Erhebung teilgenommen. Damit wird die tatsächliche Zahl der Absolventen/innen des Jahres 2022 abgebildet.5
Die Daten zu arbeitslosen Pflegekräften wurden sekundäranalytisch aufbereitet. Dazu wurden zunächst die Jahresbruttogrößen ermittelt, indem zur Zahl der arbeitslosen Pflegekräfte im Januar 2022 alle Zugänge in Arbeitslosigkeit von Februar bis Dezember 2022 addiert wurden. Da nicht das gesamte Potential an Arbeitslosen als vermittelbar betrachtet werden kann, wurde die Anzahl der Arbeitslosen abgezogen, die als nicht vermittelbar gelten.6
Die Jahresbruttogrößen arbeitsloser vermittelbarer Pflegekräfte wurden mit den Zahlen der Absolventen/innen zusammengeführt, so dass daraus die Angebotsbruttogröße entstand. Von dieser wird anschließend die Nachfragebruttogröße abgezogen. Der auf diese Weise ermittelte Bruttojahresendsaldo gibt Auskunft über die Pflegekräftesituation. Bei einem großen positiven Saldenwert kann von einem Überhang ausgegangen werden, während ein negativer Wert Hinweise auf einen Mangel gibt. Saldenwerte im Bereich um Null gelten als Indikator für eine ausgeglichene Situation zwischen Angebot und Nachfrage.
Jahresbruttogrößen und die daraus abgeleiteten Saldenwerte werden für alle Berufe und Qualifikationsstufen sowohl auf Landesebene als auch für jeden Landkreis bzw. jede kreisfreie Stadt in Hessen ermittelt. Setzt man die Salden ins Verhältnis zum jeweiligen regionalen Beschäftigtenstand, ergibt sich ein Indikator, der regionale Vergleiche bzw. Vergleiche zwischen Berufsgruppen und Qualifikationsebenen ermöglicht.
3. Konzeptioneller Ansatz für die Vorausberechnung zukünftiger Bedarfe7
Im Hessischen Pflegemonitor wird nicht nur die aktuelle Arbeitsmarktsituation in den Blick genommen, sondern auch zukünftige Fachkräftebedarfe vorausberechnet. Der zentrale Treiber für den zukünftigen Fachkräftebedarf in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist der demografische Wandel. Dieser führt zu einer Zunahme der älteren Bevölkerung und aufgrund des mit steigendem Alter zunehmenden Pflegebedürftigkeitsrisikos zu einer zunehmenden Zahl an Menschen mit Pflegebedarf.
Vorausberechnet wird die benötigte Anzahl an Pflegefachkräften in Vollzeitäquivalenten in Akutkrankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2030, 2035 und 2040. Das methodische Vorgehen ist sowohl für den Krankensektor als auch für die Altenhilfe grundsätzlich dasselbe: Die Basis für die Berechnungen stellt der Beschäftigtenbestand an Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen im Jahr 2021 dar (ermittelt über die Pflegestatistik, die Krankenhausstatistik und die Statistik der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen). Davon ausgehend wird zum einen der demografiebedingte Erweiterungsbedarf, zum anderen der altersbedingte Ersatzbedarf prognostiziert. Für den Krankenhaussektor werden Berechnungen auf der Ebene der sechs Versorgungsgebiete durchgeführt, für die Altenhilfe wird die Situation auf Kreisebene in den Blick genommen.
Der demografiebedingte Erweiterungsbedarf gibt an, wie viele Vollzeitäquivalente an Fachkräften mehr benötigt werden, um das aktuelle Versorgungsniveau auch bei einer veränderten, älteren Bevölkerungsstruktur zu halten. Basis der Vorausschätzungen bilden die Bevölkerungsvorausschätzungen der HessenAgentur (Stand 2021, Zahlen auf 100 gerundet). Anhand der offiziellen Pflege- und Bevölkerungsstatistik des Statistischen Landesamtes lassen sich die tatsächlichen Pflegequoten des Jahres 2021 für die Altersstufen ab 60 Jahren8 ermitteln, die dann im nächsten Schritt auf die vorausgeschätzte Bevölkerung übertragen werden. Im Ergebnis steht die voraussichtliche zukünftige Anzahl an Pflegebedürftigen.
Ein ähnliches Verfahren wird für den Krankenhaussektor angewendet: Dort bilden die in der Krankenhausstatistik erfassten Entlassungen aus Krankenhäusern im Jahr 2021 die Basis zur Berechnung von altersgruppenspezifischen Risiken für einen Krankenhausaufenthalt. Die aktuellen Quoten werden auf die vorausgeschätzte Bevölkerung übertragen und damit die Anzahl der zukünftigen Krankenhauspatienten/innen für die Jahre 2030, 2035 und 2040 geschätzt.
Ebenfalls aus der Pflegestatistik und der Krankenhausstatistik 2021 lassen sich ‚Personalschlüssel’ ermitteln, d.h. die Anzahl der Pflegebedürftigen bzw. Patienten/innen, die pro Altenpfleger/in bzw. Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/in versorgt werden. Diese Quoten pro Pflegefachkraft werden wiederum auf die für die Jahre 2030, 2035 und 2040 vorausberechneten Pflegebedürftigen bzw. Krankenhauspatienten/innen übertragen, um die Anzahl der bis dahin benötigten Altenpfleger/innen und Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen zu ermitteln. Eine Annahme ist, dass die Quote der Pflegebedürftigen bzw. Patienten/innen pro Pflegefachkraft in Zukunft konstant bleibt. Ferner wird davon ausgegangen, dass sich das Verhältnis zwischen Altenpfleger/innen und Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen aus dem Jahr 2021 oder der Anteil der häuslichen Pflege an allen Pflegearrangement in der Zukunft nicht verändern wird.9 Es handelt sich bei den Prognosen im Pflegemonitor folglich um Fortschreibungen des Status Quo.
Die zweite Komponente des zukünftigen Fachkräftebedarfs stellt der altersbedingte Ersatzbedarf dar. Darunter ist die Anzahl der derzeit noch tätigen Pflegefachkräfte zu verstehen, die bis 2030, 2035 und 2040 altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden werden. Um das aktuelle Versorgungsniveau zu halten, müssen die altersbedingt ausscheidenden Fachkräfte ersetzt werden. Datengrundlage für die Bestimmung des Ersatzbedarfs bilden Altersstrukturdaten aus der Pflegestatistik und der Krankenhausstatistik. Als durchschnittliches Alter für den Renteneintritt wurde – wie in den vorherigen Wellen des Pflegemonitors – 62 Jahre angenommen. Mit dieser Annahme ließ sich in der Folge errechnen, wie viele der derzeit noch tätigen Altenpfleger/innen und (Kinder-)Krankenpfleger/innen bis zu den Jahren 2030, 2035 und 2040 rein rechnerisch altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden werden.